Der Dobermann erhielt seinen Namen durch seinen ersten bekannten Züchter, den aus Apolda stammenden Friedrich Louis Dobermann (1834-1894). Zur Zucht paarte dieser einige besonders "scharfe" Hunde, darunter seine Lieblingshündin die mausgraue "Schnuppe", die weder Schäferhund noch Pinscher war, und demnach nichts weiter als ein Kreuzungsprodukt aus dem damals rund um Apolda vorhandenen Hundebestand. Diese Hündin paarte er mit einem Fleischerhund, einer Art Vorläufer des Rottweilers, vermischt mit einer Art Schäferhund welcher sich in Thüringen vorwiegend in schwarz, mit rostroten Abzeichen vorfand. Außerdem sollen noch Bastarde aus Pinscher- und Jagdhundarten verwendet worden sein. So erhielt F.L. Dobermann "seine Rasse", d.h. eine Gebrauchshunderasse, die nicht nur wachsam, sondern auch "mannfeste Hof- und Haushunde" waren. Sie werden häufig als Hüte- und Polizeihunde eingesetzt und finden zahlreiche Verwendung im Polizeidienst, was damals zu dem Beinamen "Gendarmenhund" führte. Bei der Jagd wurden sie überwiegend zur Bekämpfung des Raubwildes eingesetzt. In den beiden Weltkriegen wurde der Dobermann vor allem im deutschen Heer auch als Melde-, Minensuch- und Sanitätshund eingesetzt.
Beschreibung der Hunderasse Dobermann
Der Dobermann ist ein eleganter bis zu 72 cm großer und bis 45 kg schwerer Hund vom Pinschertyp glatthaarig, das glänzende Fell ist schwarz mit rotbraunen Abzeichen und dunkelbraun mit rotbraunen Abzeichen. Weitere Farben, die allerdings in Deutschland zur Zucht ausgeschlossen sind: isabell, blau und weiß. Die Ohren sind pinschertypisch mittelgroß, abgerundet und hängend. Früher wurden Rute und Ohren kupiert, so dass Stehohren entstanden. Das Kupieren von Ohren und Rute ist in Deutschland und anderen Ländern aber mittlerweile verboten. Die Dobermannzucht erstrebt einen mittelgroßen, kräftigen und muskulös gebauten Hund, der trotz aller Substanz in der Linienführung des Körpers Eleganz und Adel erkennen lässt.
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